UVV - Prüfung gem. BGV D29 - Jürgen Rieger Fuhrparkmanagementberatung

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Beratung
 

Unfallverhütungsvorschriften im Fuhrpark (UVV-Prüfung gem. BGV D29)

 
 
Nach den gültigen UVV (Unfallverhütungsvorschriften) der Berufsgenossenschaft Fahrzeuge (BGV D 29), bei der alle Fahrzeugnutzer unabhängig von der sonst verantwortlichen Berufsgenossenschaft versichert sind, hat der Unternehmer die KFZ bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, sowie vor der Erstinbetriebnahme, durch einen Sachkundigen oder eine autorisierte Werkstatt auf Ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft und den DIN-Normen vertraut ist.

Die Prüfergebnisse sind schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Hinweis:

Werkstätten können im Rahmen der Inspektion die Prüfung mit durchführen. Die Rechnungen sollten dann jedoch auf die durchgeführte Prüfung gemäß UVV (BGV D 29) ausdrücklich hinweisen.



weitere Informationen VBG ** - Gesetze/Vorschriften:

BGV D 29 Inhaltsverzeichnis                 
BGV D 29 Prüfung                                  
BGG 916  Prüfnachweise                       
BGG 916  Muster Prüfbefund          

** Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung (Startseite)

Hinweis: Je nach Unternehmensbereich, Fahrzeugart, Einsatzart oder Verwendung sind ggf. weitere Gesetze/Vorschriften zu beachten.

 
 
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